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Infos immer und überall empfangen: Orts- und zeitunabhängiger Zugriff

Datensicherheit: Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie der Datensicherheitsstandards

Umweltschonendere Kommunikation: Spart Papier und CO2

Bäume statt Briefe: Für jede Registrierung zum digitalen Versand pflanzt die RheinLand einen Baum am Standort Neuss.


Wir sind momentan noch im Ausbau der digitalen Kommunikation. Daher bekommen Sie in der Übergangszeit auch noch Briefe von uns.
Für die Kommunikation mit Ihnen, nutzen wir den digitalen Versand als bevorzugten Versandweg, wo es uns schon möglich ist.

So einfach können Sie sich für den digitalen Versand registrieren:

1

Kurzformular ausfüllen:

Geben Sie hier Ihre Daten und Ihre Versicherungsscheinnummer ein. Sollten Sie mehrere Rhion Verträge haben, wird die Umstellung automatisch für alle Verträge vermerkt.

2

Bestätigung mit einem Klick:

Sie erhalten einen Bestätigungs-Link per E-Mail. Damit stellen wir sicher, dass Sie die Registrierung auch wirklich selbst in Auftrag gegeben haben.

Fertig!

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Meine vorstehenden Erklärungen zur Nutzung meiner Daten für die angegebenen Zwecke sind freiwillig und ich kann diese jederzeit, ganz oder teilweise, ohne die Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen unter: widerruf@rhion.digital. Mein Widerruf ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der bis zum Zugang des Widerrufes erfolgten Nutzung meiner Daten zu den angegebenen Zwecken.

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Ihre Daten werden mit den höchsten Sicherheitsstandards z.B. gemäß DSGVO geschützt.

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Teilnahmebedingungen

Rechtliche Hinweise - Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

1.1 Das Gewinnspiel ist eine auf den Zeitraum vom 27.02.2019 bis zum 31.05.2019 befristete Aktion der RheinLand Versicherung AG, nachfolgend auch "RheinLand" genannt.

1.2 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich zu diesen Teilnahmebedingungen. Sie werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

1.3 Die Teilnahme ist unentgeltlich. Sie setzt nicht den Erwerb von Waren oder die Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Dienstleistungen voraus, die vom Veranstalter oder von Dritten angeboten werden.

1.4 Auf die Internet-Verbindungskosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel so wie bei jedem Besuch im Internet von den Netzbetreibern entstehen und an die Netzbetreiber zu zahlen sind, wird hingewiesen. Sie gehen zu Lasten der Teilnehmer. Insbesondere bei Internetbesuchen mit Mobilfunkgeräten können diese Kosten, sofern kein Flatrate-Tarif vereinbart ist, beachtlich sein.

2. Gewinnspiel

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Die Gewinner der Verlosung werden nach dem letzten Spieltag über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt RheinLand. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

3.Teilnahmeberechtigung

3.1 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unbedingt erforderlich, das sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.

3.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der RheinLand Versicherungsgruppe sowie die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

3.3 Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen.

3.4 Teilnahmeberechtigt sind nur Kunden der Rhion Versicherung AG, welche mindestens einen zum Ende des Gewinnspiels aktiven Versicherungsvertrag besitzen.

4. Anmeldung

4.1 Die Anmeldung zur Teilnahme ist jederzeit innerhalb des Gewinnspielzeitraums möglich.

4.2 Die Anmeldung erfordert die Angabe der als Pflichtfeld gekennzeichneten Daten des Teilnehmers im elektronischen Anmeldeformular. Diese Angaben müssen vollständig und richtig sein. Jeder Teilnehmer darf nur mit einer E-Mail-Adresse am Spiel teilnehmen.

4.4 Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.

5. Teilnahme beenden

Ein Teilnehmer kann seine Teilnahme an der Verlosung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden.

Datenschutz; öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern Verantwortlicher im Sinne der seit dem 25.05.2018 geltenden DSGVO ist die Rhion Versicherung AG, RheinLandplatz 1, 41460 Neuss.

6.1 RheinLand verpflichtet sich zur Beachtung der den Datenschutz betreffenden gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit wird auf die Erklärungen zum Datenschutz auf der RheinLand Homepage (https://www.rheinlandversicherungen.de/datenschutz/), verwiesen.

6.2 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass RheinLand die von dem Teilnehmer bei der Anmeldung gemachten persönlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels elektronisch speichert und verarbeitet und sie im Fall eines Gewinns zwecks Auskehr des Gewinns an den Teilnehmer an seine jeweiligen Kooperationspartner (z.B. einen Versandhändler) übermittelt, bei denen sie bis zur Auskehr des Preises ebenfalls gespeichert werden dürfen. Für andere Zwecke werden die persönlichen Daten nicht verwandt.

6.3 Soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur vorübergehenden Speicherung von Daten besteht, werden nach der Beendigung des Spiels, der Benachrichtigung der Gewinner und der Auskehr der Preise alle im Zusammenhang mit dem Spiel gespeicherten persönlichen Daten vernichtet.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Die Rhion Versicherung AG ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund jederzeit von der weiteren Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Teilnehmer bei der Anmeldung falsche Angaben zur Person gemacht hat, wenn er das Gewinnspiel oder den ordnungsgemäßen Verlosungsablauf zu manipulieren, zu stören oder zu beeinflussen versucht oder Mitarbeiter bedroht oder belästigt. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

8. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels durch den Veranstalter

RheinLand behält sich vor, das Spiel vor Ablauf des geplanten Spielzeitraums ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen vorzeitig zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird er insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen (z.B. Viren im ComputerSystem, Manipulationen oder Fehler der Hard- oder Software) oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

9. Haftung

9.1 Der Veranstalter wird alles unternehmen, um eine zuverlässige Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Homepage sicherzustellen. Dennoch können sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Homepage tatsächlich jederzeit erreichbar und einwandfrei funktionsfähig ist. Auch können sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass jederzeit mit jedem stationären oder mobilen InternetEndgerät auf allen technisch möglichen Wegen der Datenübertragung störungs- und fehlerfrei an dem Gewinnspiel teilgenommen werden kann.

9.2 Eine Haftung des Veranstalters ist für jegliche Probleme oder Mängel ausgeschlossen, die ihre Ursache in den vom Teilnehmer für die elektronische übermittlung von Daten genutzten stationären oder mobilen InternetEndgeräten, Computern, Netzwerken und Datenübertragungswegen bis zum Eingang der Daten in die Sphäre des Veranstalters haben. Der Veranstalter haftet danach insbesondere nicht für den Verlust, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, Datenerfassung, Datenübertragung und/oder Datenspeicherung, die ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere im Internet, in fremden Telefonnetzen oder fremden Mobilfunknetzen und/oder fremder Hardware oder Software, einschließlich der von dem Teilnehmer verwandten Hard- und Software, haben.

9.3 Eine Haftung des Veranstalters ist auch ausgeschlossen im Fall des Diebstahls oder der Zerstörung der Systeme und/oder Speichermedien, auf denen die für das Gewinnspiel erforderlichen Programme und die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels erfassten Daten gespeichert sind, im Fall des Auftretens von Ereignissen höherer Gewalt, die technische Störungen zur Folge haben, im Fall der Veränderung oder Manipulation der für das Gewinnspiels verwandten Programme und/oder der im Zusammenhang mit der Durchführung des Spiels erfassten Daten durch Teilnehmer oder Dritte, sowie für das Verhalten von anderen Teilnehmern oder Dritten oder für Angaben oder Erklärungen, die von Teilnehmern oder Dritten in Bezug auf das Spiel gemacht oder weitergegeben werden.

9.4. Für Sach- und Rechtsmängel an den Gewinnen haftet RheinLand nicht.

9.5. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

10. Gewinne, Verfall des Gewinnanspruchs

10.1 Folgende Preise gibt es bei der Verlosung von RheinLand zu gewinnen:
1. - 10. Preis: Je ein Amazon-Gutschein im Wert von 50,- Euro. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.

10.2 Der Gewinnanspruch verfällt nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Versand der Gewinnmitteilung, wenn der Gewinner nicht ermittelbar ist oder er sich nicht innerhalb der Frist beim Veranstalter meldet. Dann kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

11. Gerichtsstands

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Neuss vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach der Teilnahme ins Ausland verlegt, wird Kassel ebenfalls als Gerichtsstand vereinbart.

12. Anwendbares Recht

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Regelungen sowie des UN-Kaufrechts.

13. Sonstiges

13.1 Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Neuss, Februar 2019

Sonderbedingungen zur Nutzung des elektronischen Postfachs
Stand: Februar 2019

Einfach und schnell: Erhalten Sie Ihre Vertragspost der Rhion Versicherung AG zukünftig elektronisch

Mit der freiwilligen Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Handynummer nutzen Sie das Angebot der Rhion Versicherung AG, sich Dokumente, die Ihren Vertrag bzw. Ihre Verträge betreffen, digital einzusehen.

Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit, schrittweise von Briefpost auf elektronische Vertragspost umzusteigen. Dazu bauen wir unsere elektronische Bereitstellung nach und nach für Sie aus.

Wichtig ist uns immer eine sichere Bereitstellung Ihrer Vertragsunterlagen. Bevor wir Ihnen Dokumente zur Verfügung stellen, prüfen wir deshalb, welchen Schutz Ihre Unterlagen benötigen. Wenn für Sie noch keine geeignete elektronische Bereitstellung bereitsteht, erhalten Sie Ihre Unterlagen vorerst weiterhin mit der Post. Selbstverständlich werden wir Ihre Vertragspost nur dann elektronisch für Sie bereitstellen, wenn Sie hierzu eingewilligt haben.

A) Unsere geplante elektronische Bereitstellung im überblick:

Für Vertragspost, die keine besonders zu schützenden Daten oder einfache persönliche Daten oder keine personenbezogenen Daten zu Ihrem Vertrag enthält, werden Ihnen die Dokumente auf einem sicheren Server zur Verfügung gestellt. Beispiele für solche Post sind Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag, Beitragsrechnungen oder Abrechnungen z.B. im Leistungsfall.

Wir werden Sie über den Eingang jedes Poststückes mit einer E-Mail informieren. Jede EMail wird während der übermittlung sicher über SSL/TLS1 verschlüsselt. Für Sie als Empfänger ist diese Verschlüsselung nicht sichtbar.

Bedingung für einen verschlüsselten Transport ist eine entsprechende Unterstützung des Verfahrens durch den E-Mail-Anbieter. Die meisten Anbieter wie T-Online, GMail, GMX, Web.de, Yahoo, Hotmail oder Arcor (Stand April 2016) unterstützen die TLSVerschlüsselung. Einige wenige bieten keine Verschlüsselung an. Das bedeutet, dass Dritte die E-Mail auf dem Weg durchs Internet lesen oder verändern könnten.

Bitte vergewissern Sie sich, dass die Verschlüsselung von Ihrem E-Mail-Anbieter unterstützt wird. Sie finden die Information zur Verschlüsselung in den Einstellungen Ihres E-Mail-Portals.

Elektronische Zustellung von Unterlagen mit besonders geschützten Daten

Für Unterlagen mit besonders zu schützenden Daten nutzen wir keine elektronische Bereitstellung entsprechender Dokumente.

Besonders zu schützen sind beispielsweise

Das elektronische Postfach, das technisch auf einer sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung basiert, garantiert Ihnen eine sichere Zustellung Ihrer Dokumente.

Sobald ein elektronisches Postfach für Sie bereitsteht, werden wir Sie natürlich über E-Mail informieren. Bis dahin schicken wir Ihnen Dokumente mit besonders geschützten Daten weiterhin wie bisher per Post.

B) Nutzungsbedingungen:

1) Nutzungsberechtigung

Die digitale Bereitstellung von Vertragspost ist nur für Sie als unseren Versicherungsnehmer bestimmt. Sie können die digitale Bereitstellung von Vertragspost in allen unter A) beschriebenen Fällen nur solange nutzen, wie Sie Ihren Wohnsitz in einem EU Mitgliedstaat haben.

Die Rhion Versicherung AG stellt dem teilnehmenden Kunden im Rahmen des Kunden-Logins auf seinen Wunsch ein Postfach - als seinen elektronischen Briefkasten - zur Verfügung. In diesem Postfach werden bestimmte persönliche Mitteilungen und Dokumente (z.B. Versicherungsunterlagen etc.) in elektronischer Form online bereitgestellt. Welche Mittelungen die Rhion Versicherung AG dort konkret einstellt, teilt sie dem Kunden vor erstmaliger Nutzung des Postfachs gesondert mit. Der Kunde kann die Unterlagen online ansehen, diese herunterladen, ausdrucken oder archivieren. Die Nutzung des elektronischen Postfachs ist ausschließlich dem Kunden selbst und den von ihm hierzu bevollmächtigten Personen vorbehalten.

Auf Wunsch des Kunden benachrichtigt die Rhion Versicherung AG ihn vor einer in dem Postfach eingegangenen Mitteilung seiner Wahl per E-Mail oder über SMS.

2) Zugang

Die Mitteilungen und Dokumente der Rhion Versicherung AG gehen dem Kunden spätestens in dem Zeitpunkt zu, in dem dieser die Informationen aus dem Postfach abgerufen hat.

3) Verzicht auf papierlose Zustellung

Mit der Einrichtung des elektronischen Postfachs verzichtet der Kunde nach Maßgabe dieser Bedingungen ausdrücklich auf den postalischen Versand der in das Postfach einzustellenden Mitteilungen. Die Rhion Versicherung AG kommt ihrer Verpflichtung zur übermittlung, Unterrichtung oder zu einer anderweitigen Zurverfügungstellung der betreffenden Mittelungen durch deren Einstellung in das Postfach nach.

Die Rhion Versicherung AG ist jedoch berechtigt, ihrem Kunden die in das Postfach bereits eingestellten Mitteilungen ergänzend auf dem Postweg oder in sonstiger Weise zuzusenden, sofern gesetzliche Vorgaben dies erforderlich machen oder die Rhion Versicherung AG dies unter Berücksichtigung des Kundeninteresses für zweckmäßig hält. Hiervon wird die Rhion Versicherung AG insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Kunde seine in das Postfach eingestellten Mitteilungen längere Zeit nicht abgerufen hat.

4) Zusendung von Mitteilungen auf Verlangen des Kunden

Auf Verlangen des Kunden wird die Rhion Versicherung AG ihm die in das Postfach eingestellten Mitteilungen zusätzlich auf postalischem Weg zusenden.

5) Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden

Sie sind dafür verantwortlich, uns eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, zu deren Postfach ausschließlich Sie Zugang haben.

Sie sind für den Schutz Ihrer Zugangsdaten selbst verantwortlich. Wenn Sie von deren Missbrauch erfahren oder diese Dritten bekannt geworden sind, müssen Sie uns dies sofort mitteilen.

Die Ihnen digital zur Verfügung gestellten Dokumente schicken wir Ihnen nicht nochmals auf dem Postweg; es sei denn, gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen sehen dies anders vor. Sie sind verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob Sie elektronische Dokumente von uns erhalten haben. Sie verpflichten sich, die Mittelungen unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen sowie etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse ändert, informieren Sie uns bitte sofort.

6) Unveränderbarkeit der Daten

Die Rhion Versicherung AG stellt die Unveränderbarkeit der in das Postfach eingestellten Dokumente sicher, sofern diese innerhalb des Postfachs gespeichert oder aufbewahrt werden.

7) Speicherung der Dokumente

Die Rhion Versicherung AG speichert die eingestellten Dokumente während der Gesamtdauer der Nutzung des elektronischen Postfachs durch den Kunden im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Rhion Versicherung AG ist innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen jederzeit in der Lage, dem Kunden auf dessen Anforderung eine papierhafte Ausfertigung dieser Mitteilungen zur Verfügung zu stellen.

8) Verfügbarkeit und Sperre

Die Rhion Versicherung AG ist bemüht, das elektronische Postfach jeweils mit den höchsten technischen Standards zu betreiben. Dennoch kann es vorkommen, dass zeitweise die Bereitstellung von elektronischer Vertragspost eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann. Gründe dafür sind beispielsweise Störungen von technischen Anlagen, Netz- und Kommunikationsverbindungen sowie Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt.

Wenn der begründete Verdacht eines Missbrauchs der digitalen Vertragspost besteht, werden wir die digitale Bereitstellung sperren. Darüber benachrichtigen wir Sie so schnell wie möglich per Briefpost.

9) Verhältnis zu den Regelungen in Ihren Versicherungsverträgen

Ihre bereits bestehenden oder zukünftigen Versicherungsverträge mit uns können Regelungen enthalten, die von diesen Nutzungsbedingungen abweichen. Dann gehen die Regelungen in Ihren Verträgen diesen Nutzungsbedingungen vor.

10) Haftung

Wir haften nach diesen Nutzungsbedingungen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen a) bis d):

a) Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in d) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

b) Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

c) Wir haften für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und soweit dies für uns bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

d) Wir haften für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen. Wenn wir diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt haben, ist unsere Haftung auf den Betrag begrenzt, der für uns zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

Wir haften für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

Eine weitere Haftung durch uns ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

11) Laufzeit und Kündigung

Diese Nutzungsvereinbarung gilt, solange ein zwischen Ihnen und uns abgeschlossener Versicherungsvertrag besteht, für den Sie die digitale Vertragspost gewählt haben. Sie können Ihre Einwilligung, Vertragsdokumente elektronisch zu erhalten, jederzeit widerrufen und die Nutzung des elektronischen Postfachs ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Kündigung ist auch online über die Deaktivierung des Postfachs ("Button-Lösung") möglich. Die Rhion Versicherung AG wird Ihnen die für das Postfach vorgesehenen Mitteilungen nach Wirksamwerden der Kündigung wieder auf dem vor Einrichtung des Postfachs vereinbarten Weg zukommen lassen. Im Anschluss an die Kündigung des elektronischen Postfachs können Sie weiterhin im Rahmen einer bestehenden Vertragsverbindung auf die bereits eingestellten Mitteilungen zugreifen.

Auch wir können diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende widerrufen. In beiden Fällen stellen wir die Vertragspost wieder auf Briefpost um.

Endet der letzte Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und uns, stellen wir den Versand digitaler Vertragspost an Sie ein. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung werden die noch nicht von Ihnen abgerufenen wichtigen Mittelungen mittels Brief zur Verfügung gestellt.

Wir behalten uns vor, diese Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen.

12) änderungen der Nutzungsbedingungen

über änderungen dieser Nutzungsbedingungen informieren wir Sie mindestens 6 Wochen vorher schriftlich.

13) Anwendbares Recht

Für diese Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts.

1) Bei SSL/TLS Verschlüsselung: STARTTLS Protokoll mit PFS Unterstützung (https://www.lda.bayern.de/media/pm2014_12.pdf).
2) Während der Einführungsphase der elektronischen Versandwege wird ggf. noch Briefpost zugestellt.